
Wie ein gutes BEM-Verfahren in der Praxis aussehen kann, zeigt der Film über den preisgekrönten Wahnbachtalsperrenverband.
Die betriebliche Prävention dient dazu, Schwierigkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig zu erkennen, zu beheben oder idealerweise erst gar nicht entstehen zu lassen. Wenn Beschäftigte länger oder häufiger krankheitsbedingt ausfallen, kann ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorbeugen oder den Wiedereinstieg erleichtern. Mit anderen Worten: Prävention bedeutet, gesundheitlichen Risiken und negativen Folgen am Arbeitsplatz vorbeugen. Sind sie schon eingetreten, hilft das BEM, sie zu überwinden.
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Prävention schließt auch die gesundheitliche Vorsorge mit ein, denn Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können zu Behinderungen oder chronischen Erkrankungen führen beziehungsweise bestehende Einschränkungen verschlimmern. Prävention betrifft somit alle Beschäftigten eines Betriebs.
Im Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist die Prävention als Aufgabe der Arbeitgeber verankert. Neben der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen dient sie auch dazu, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren. Wenn es sich bei den Betroffenen um Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen handelt, muss der Arbeitgeber nach § 167 Absatz 1 ein sogenanntes Präventionsverfahren anbieten. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt kann Arbeitgeber dabei beraten und unterstützen.
Wenn Mitarbeitende innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber aktiv werden: Er lädt die betroffene Person zu einem Gespräch ein und informiert bei Zustimmung die Interessenvertretung. Gemeinsam mit der zuständigen Interessenvertretung wird erörtert, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einem Rückfall vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Das gilt für jede betroffene Person – ob mit oder ohne Behinderung!
Frühzeitig und professionell eingesetzt, hilft das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten zu fördern, Fehlzeiten und Kosten zu senken sowie dem Unternehmen bewährte Mitarbeitende zu erhalten. Den betroffenen Beschäftigten gilt es zu vermitteln, dass BEM nicht zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit dient, sondern zur Unterstützung der Wiedereingliederung oder zur Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit.
Der Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg ist etwas andere und erfolgreiche Wege bei der Gestaltung seines BEM-Verfahrens gegangen und hat dafür die BEM-Prämie 2023 des LVR-Inklusionsamtes gewonnen. Das ZB Digitalmagazin der BIH war vor Ort und hat sich das erfolgreiche Beispiel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit der Videokamera angeschaut.
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Damit setzen Sie Präventionsverfahren und das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfolgreich um. Die gedruckten Schriften sind bei Ihrem Integrationsamt erhältlich oder hier als PDF zum Download.