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Prämiertes Praxisbeispiel

Wie ein gutes BEM-Verfahren in der Praxis aussehen kann, zeigt der Film über den preisgekrönten Wahnbachtalsperrenverband.

Zwei lächelnde Frauen sitzen im Büro vor einem Notebook.
BEM

Betriebliches Eingliederungs-management hilft Mitarbeitenden dabei, nach längerer Erkrankung wieder in den Job einzusteigen.

Ein rotes Paragrafenzeichen lehnt an einer Wand.
Rechtliche Grundlagen

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im SGB IX gesetzlich verankert. Arbeitgeber sind verpflichtet, BEM anzubieten.

Ein Mann bedient im Freien einen Glasroboter, der gerade eine große Scheibe anhebt.
Präventionsverfahren

Ein Mensch mit Schwerbehinderung soll seinen Arbeitsplatz behalten, auch wenn es Schwierigkeiten gibt. Wie das im Einzelnen funktioniert erfahren Sie hier.

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Rechtzeitig vorbeugen – auf gesundem Weg in den Job zurückkehren

Die betriebliche Prävention dient dazu, Schwierig­keiten bei der Be­schäf­ti­gung von Menschen mit Schwer­behin­derung früh­zeitig zu erkennen, zu be­he­ben oder idealer­weise erst gar nicht ent­stehen zu lassen. Wenn Be­schäf­tigte länger oder häufiger krank­heits­bedingt aus­fallen, kann ein Betrieb­liches Ein­gliederungs­manage­ment (BEM) weiteren Arbeits­un­fähig­keiten vor­beugen oder den Wieder­einstieg erleich­tern. Mit anderen Worten: Prävention bedeutet, gesund­heitlichen Risiken und negativen Folgen am Arbeits­platz vor­beugen. Sind sie schon ein­ge­tre­ten, hilft das BEM, sie zu über­winden.

Auf dieser Themen­seite finden Sie Ant­worten auf die wich­tigst­en Fragen rund um be­trieb­liche Prävention/Prä­ventions­verfahren und BEM sowie hilfreiche Down­loads zu diesen Themen.

Betriebliche Prävention/Präventionsverfahren: Gesund leben und arbeiten

Prävention schließt auch die gesundheitliche Vorsorge mit ein, denn Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können zu Behinderungen oder chronischen Erkrankungen führen beziehungsweise bestehende Einschränkungen verschlimmern. Prävention betrifft somit alle Beschäftigten eines Betriebs.

Im Sozial­gesetzbuch (SGB) IX ist die Prävention als Aufgabe der Arbeitgeber verankert. Neben der Sicherung von Beschäftigungsverhältnissen dient sie auch dazu, krank­heitsbedingte Fehlzeiten zu reduzieren. Wenn es sich bei den Betroffenen um Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellte Menschen handelt, muss der Arbeitgeber nach § 167 Absatz 1 ein sogenanntes Präventionsverfahren anbieten. Das Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt kann Arbeitgeber dabei beraten und unterstützen.

Mehr erfahren zur Betrieblichen Prävention

BEM: Lange oder häufiger erkrankt – was tun?

Wenn Mitarbeitende innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, muss der Arbeitgeber aktiv werden: Er lädt die betroffene Person zu einem Gespräch ein und informiert bei Zustimmung die Interessenvertretung. Gemeinsam mit der zuständigen Interessenvertretung wird erörtert, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einem Rückfall vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Das gilt für jede betroffene Person – ob mit oder ohne Behinderung

Frühzeitig und professionell eingesetzt, hilft das Betriebliche Eingliederungsmanagement dabei, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit aller Beschäftigten zu fördern, Fehlzeiten und Kosten zu senken sowie dem Unternehmen bewährte Mitarbeitende zu erhalten. Den betroffenen Beschäftigten gilt es zu vermitteln, dass BEM nicht zur Überprüfung der Arbeitsfähigkeit dient, sondern zur Unterstützung der Wiedereingliederung oder zur Vorbeugung vor erneuter Arbeitsunfähigkeit.

Mehr erfahren zum BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Der Wahnbachtalsperrenverband in Siegburg ist etwas andere und erfolgreiche Wege bei der Gestaltung seines BEM-Verfahrens gegangen und hat dafür die BEM-Prämie 2023 des LVR-Inklusionsamtes gewonnen. Das ZB Digitalmagazin der BIH war vor Ort und hat sich das erfolgreiche Beispiel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements mit der Videokamera angeschaut.

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Publikationen zur Prävention und zum BEM

Damit setzen Sie Präventionsverfahren und das Betriebliche Eingliederungsmanagement erfolgreich um. Die gedruckten Schriften sind bei Ihrem Integrationsamt erhältlich oder hier als PDF zum Download.

Abbildung des Flyers BEM der BIH

Flyer: Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Herausgeber: BIH

Wenn ein Arbeitnehmer länger oder häufiger ausfällt, kann ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) weiteren Arbeitsunfähigkeiten vorbeugen oder den Wiedereinstieg erleichtern. In diesem Flyer werden die wichtigsten Fragen zum Thema beantwortet.

Abbildung des Flyers Das Präventionsverfahren der BIH

Flyer: Das Präventionsverfahren

Herausgeber: BIH

Die betriebliche Prävention dient dazu, Schwierigkeiten bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung frühzeitig zu erkennen, zu beheben oder idealerweise erst gar nicht entstehen zu lassen. Dieser Flyer beantwortet wichtige Fragen zum Thema Präventionsverfahren und ist in 21 Sprachen verfügbar.

Cover des ZB Ratgebers zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Ratgeber: Betriebliches Einglie­derungs­management

Betriebliches Eingliederungs­manage­ment (BEM) ist ein essentieller Teil des Arbeitslebens. Sind Beschäftigte länger als 60 Tage innerhalb der vergangenen zwölf Monate erkrankt, sind Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM anzubieten. Bei längeren Fehlzeiten wird so der Wiedereinstieg erleichtert und das Verfahren beugt weiteren Ausfallzeiten vor. Der ZB Ratgeber informiert Sie ausführlich.

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Cover der Broschüre "Prävention & Betriebliches Eingliederungsmanagement"

Kurzinfo: Prävention & Betrieb­liches Einglie­derungs­manage­ment

Prävention bedeutet: gesundheitlichen Problemen und nachfolgenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz vorbeugen. Sind sie schon eingetreten, hilft das Betriebliche Eingliederungs­manage­ment (BEM). Die wichtigsten Informationen dazu entnehmen Sie der ZB info „Prävention & Betriebliches Eingliederungsmanagement”.

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Vor einer weißen Ziegelwand ist das Cover der Broschüre Betriebliches Eingliederungsmanagement der NRW-Inklusionsämter LVR und LWL zu sehen.

Handlungsempfehlungen zum BEM

Mit der nunmehr 8. Auflage stehen die Inklusionsämter der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit diesen aktualisierten Handlungsempfehlungen den Betrieben und Dienststellen und deren betrieblichen Akteuren mit Rat und Tat  zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zur Seite.

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Ein Screenshot der Webseite REHADAT Recht zum Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Gute Praxis

Beispiele guter Praxis

Die REHADAT Datenbank bietet viele aktuelle Beispiele aus der Praxis. Ganz unterschiedliche Unternehmen und Organisationen werden dort vorgestellt, bei denen das BEM gut funktioniert oder die besondere Herausforderungen gemeistert haben. Die Beispiele können gefiltert werden, so dass Ihnen nur die für Sie relevanten Fälle angezeigt werden. 

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